Gesetze & Verordnungen Gesetze & Verordnungen: Hamburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hamburgisches Naturschutzgesetz - HmbNatSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch; - Baumschutzsatzung; - Pflanzenschutzgesetz;
-
Nachbarschaftsrecht der Bundesländer; - Nachbarschaftsrecht NRW (Kurzfassung);
- Bundeswaldgesetz; - Waldgesetze der Bundesländer

In der Fassung vom 7. August 2001, HmbGVBl. S. 281 geändert am 17.12.2002,
HmbGVBl. S. 347

Inhaltsverzeichnis

Seite I

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften


§ 1Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege
§ 2 Allgemeine Pflicht

Zweiter Abschnitt Landschaftsplanung

§ 3 Landschaftsprogramm
§ 4 Aufstellung des Landschaftsprogramms
§ 5 Änderungen und Fortschreibungen des Landschaftsprogramms
§ 6 Landschaftsplan
§ 7 Aufstellung des Landschaftsplanes
§ 8 Veränderungsverbote

Dritter Abschnitt Allgemeine Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

§ 9 Eingriffe in Natur und Landschaft
§ 10 Allgemeines Verfahren bei Eingriffen
§ 11 Verfahren bei Eingriffen auf Grund von Fachplänen
§ 11a Verfahren bei Verwendung von naturnahen Flächen und Ödland
§ 12 Verfahren bei Eingriffen durch Behörden
§ 12a Kataster zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
§ 13 Duldungspflicht
§ 14 Aufgaben und Befugnisse der Naturschutzbehörde

Seite II

Vierter Abschnitt Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von
Natur und Landschaft


§ 14a Europäisches Netz *Natura 2000*
§ 15 Allgemeine Vorschriften
§ 16 Naturschutzgebiete
§ 17 Landschaftsschutzgebiete
§ 18 Naturparke
§ 19 Naturdenkmale
§ 20 Geschützte Landschaftsbestandteile
§ 21 Verfahren beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 21a Verträglichkeitsprüfung, Schutz für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung,
Konzertierungsgebiete und Europäische Vogelschutzgebiete
§ 22 Vorläufige Sicherstellung
§ 22a Nationalparke
§ 23 Kennzeichnung und Bezeichnung

Fünfter Abschnitt Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten

§ 24 Allgemeine Vorschriften
§ 25 Arten- und Biotopschutzprogramm
§ 26 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Biotope
§ 27Besondere Artenschutzmaßnahmen
§ 28 Gesetzlich geschützte Biotope (1) Gesetzlich besonders geschützt sind:
§ 29 Biotopverbund
§ 30 Sonstige Ermächtigungen zur Verwirklichung des Artenschutzes
§ 31 Tiergehege
§ 32 Haltung von Wildtieren in Zoos, Bezeichnungen

Sechster Abschnitt Erholung in Natur und Landschaft

§ 33 Betreten der Flur
§ 34 Reiten in der Flur
§ 35 Zulässigkeit von Sperren
§ 36 Beschränkungen des Betretens
§ 37 Vorkaufsrecht
§ 38 Enteignung
§ 39 Entschädigung für sonstige Eingriffe

Seite III

Siebter Abschnitt Mitwirkung und Betreuung durch Verbände, Naturschutzrat

§ 40 Mitwirkung von Verbänden
§ 41 Klagerecht
§ 42 Beteiligung von Verbänden im Verfahren
§ 43 Vorverfahren
§ 44 Betreuung von geschützten Gebieten und Gegenständen durch Verbände
§ 45 Naturschutzrat
§ 45a Ehrenamtlicher Naturschutzdienst

Achter Abschnitt Anzeigepflichten, Untersuchungen, Datenverarbeitung und
Befreiungen


§ 46 Anzeigepflichten
§ 47 Zutritt und Untersuchungen
§ 47a Datenverarbeitung
§ 48 Befreiungen
§ 48a Befreiungen von Vorschriften zum Schutz von Gebieten mit gemeinschaftlicher
Bedeutung und von Europäischen Vogelschutzgebieten

Neunter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, Einziehungen und Ausgleich bei
Zuwiderhandlungen


§ 49 Ordnungswidrigkeiten
§ 50 Geldbuße
§ 51 Einziehung
§ 52 Ausgleich bei Zuwiderhandlungen

Zehnter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften

§§ 53 bis 55 (Änderung und Aufhebung von Vorschriften)
§ 56 Fortgeltung von Vorschriften
§ 57 (Überleitungsvorschriften)
§ 58 Einschränkung von Grundrechten

- Bürgerliches Gesetzbuch; - Baumschutzsatzung; - Pflanzenschutzgesetz;
-
Nachbarschaftsrecht der Bundesländer; - Nachbarschaftsrecht NRW (Kurzfassung);
- Bundeswaldgesetz; - Waldgesetze der Bundesländer
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