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Gerichtsurteile - Urteile der Landgerichte II |
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- Nachbar muss Überwuchs von geschützter Rot-Buche dulden;
Rechtswidriges Fällen von Baumstämmen; - Kein Schadenersatz bei nicht erkennbarer Fäule; |
Nachbar muss Überwuchs von geschützter Rot-Buche dulden |
Ein Grundstückseigentümer muss herüberhängende Zweige eines auf dem Nachbargrund- stück stehenden Baumes dulden, wenn der Baum unter Naturschutz steht, die Beseitigung der Zweige zu dessen Schädigung führen kann und die Beseitigung nicht aus zwingenden Gründen geboten ist.
(Landgericht Koblenz: Urteil vom 03.07.2007, Az.: 6 S 162/06)
Quelle: Pressemitteilung des LG Koblenz vom 10.07.2007
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Rechtswidriges Fällen von Baumstämmen |
"Die Anweisung der Gemeinde zum Fällen von ca.30 etwa 2 m hohen Fichten auf einem an einen öffentlichen Radweg angrenzenden Privatgrundstück war rechtswidrig, da der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung lediglich die Anregung protokolliert hatte, auf dem betreffenden Grundstück Unkraut zu beseitigen. Aus dem Protokoll ergibt sich daher nicht, dass die Gemeinde zur Gefahrenabwehr habe tätig werden wollen. Auch hat die Gemeinde im Prozess weder konkret dargelegt noch unter Beweis gestellt, dass von den Baum- stämmen eine Gefahr ausging."
Anmerkung: Bei der Reinigung des verunkrauteten Streifens neben dem Radweg erledigten die Arbeiter ihre Aufgabe so gründlich, dass sie dabei auch die Fichtenstämme auf Boden- höhe absägten. Als Schadensersatz erhielt der Geschädigte 250 Euro für die Anpflanzung junger Bäume zugesprochen, da laut der Richter keine Minderung des Grundstückswerts herbeigeführt wurde, da der Privatmann in seinem Garten vor zwei Jahren bereits alle Zweige abgesägt hatte, so dass nur noch die Stämme aus der Erde ragten.
(Landgericht Osnabrück, Urteil Az.: 5 O 2202/06, vom 09.11.2006)
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Kein Schadenersatz bei nicht erkennbarer Fäule |
"Wenn ein öffentlicher Baum durch Naturgewalten entwurzelt wird und auf ein Gotteshaus fällt, muß die Stadt der Kirchengemeinde nicht zwingend den Schaden ersetzen, für den die Versicherung nicht aufkommt."
Der Fall: Die Kastanie am Straßenrand hatte unter Schneelast und Jahrhundertsturm nach- gegeben und stürzte daher auf die Kirche. Den Schaden, den die Versicherung nicht zahlte, wollte die Kirchengemeinde von der Stadt bezahlt haben. Schließlich hätte die Stadt die Straßenbäume sach- und fachgerecht kontrollieren und dabei die umgestürzte Kastanie vor dem Unfall entfernen müssen, weil der Baum nicht standsicher gewesen sei, lautete die Begründung der Kirchengemeinde.
Zwar stellte ein vom Gericht bestellter Gutachter fest, dass der Baum aufgrund einer Wurzelfäule gefährdet war, doch blieb vor Gericht unbewiesen, dass dies bei der Kontrolle des Baumes hätte erkannt werden müssen. Die Stadtangestellten, denen das Blätterwerk nach eigener Aussage zwar als kleiner und bräunlich verfärbt aufgefallen war, sahen die Ursache dafür nur in einem Befall der Kastanien-Miniermotte. Laut Gutachter sind diese Symptome denen einer Wurzelfäule so ähnlich, das sie im Rahmen der von der Stadt geschuldeten Kontrollen unentdeckt bleiben konnten.
(Landgericht Osnabrück, Urteil Az: 5 O 1112/06, vom 09.11.2006)
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Hinweis: Alle hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr. Eine Rechtsberatung ist weder erlaubt, noch wird sie angestrebt. Im Streitfall wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Institutionen.
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- Bundesgerichtshof; - Oberlandesgerichte III; - Oberlandesgerichte II;
- Oberlandesgerichte I; - Landesgerichte II; - Landesgerichte I; - Amtsgerichte;
- Verwaltungsgerichte |
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