Gärtnermeister



Wer die gärtnerische Abschlussprüfung in einer der sieben Fachsparten erfolgreich abgelegt hat und danach mindestens drei Jahre praktisch als Gärtner tätig gewesen ist, kann für die Gärtnermeisterprüfung zugelassen werden.

Vor der Prüfung wird der Besuch einer einjährigen gärtnerischen Fachschule, auch Meisterschule genannt, von den meisten Bewerbern absolviert. Bei berufsbegleitenden Schulformen kann man im Prinzip gleich nach der Gesellenprüfung auf die Meisterschule. Dieses findet dann über zwei- bis drei Jahre in Abendkursen oder am Wochenende statt.

Die Ausbildung zum Gärtnermeister bietet die fachliche Grundlage für die Leitung eines Betriebes, als Selbständiger oder als Angestellter in einer führenden Position. Ferner ist er berechtigt Lehrlinge auszubilden, bzw. Gesellenprüfungen abzunehmen.

Die Prüfung wird in folgende Bereiche gegliedert

  • Produktion, Dienstleistungen und Vermarktung
  • Entscheiden über Art und Zeitpunkt sowie Durchführen von Arbeiten in Produktion oder Dienstleistungen
  • Betriebs- und Unternehmensführung
  • Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

Die Prüfung enthält praktische, schriftliche und mündliche Elemente und ist auf praxisbezogene Situationen ausgerichtet.

Nach erfolgreicher Prüfung wird auf der Urkunde die Nennung der gewählten Fachrichtung vermerkt.

Die Meisterprüfung kann in den Fachgebieten,

  • Baumschule
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Staudengärtnerei
  • Friedhofsgärtnerei
  • Obstbau
  • Zierpflanzenbau
  • Gemüsebau

abgelegt werden.

Als Gärtnermeister gehört zu den beruflichen Aufgabengebieten das

  • planen von Produktion oder Dienstleistungen unter Beachtung der Betriebs- und Marktverhältnisse und nach kaufmännischen Gesichtspunkten
  • entscheiden über Art und Zeitpunkt sowie Durchführen von Arbeiten in Produktion oder Dienstleistungen
  • kontrollieren und Beurteilen von Pflanzenbeständen oder gärtnerischen Anlagen
  • vermarkten von Erzeugnissen oder Dienstleistungen
  • analysieren, Planen und Kontrollieren betrieblicher Abläufe, nach ökonomischen Gesichtspunkten
  • planen und Kalkulieren von Investitionen
  • ausbilden von Auszubildenden
  • anleiten und Führen von Mitarbeitern


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