Studium Landespflege/Architektur



Für ein Studium an einer Universität ist die allgemeine Hochschulreife, also Abitur, ein gleichwertiger Abschluss oder ein erfolgreich beendetes Fachhochschulstudium erforderlich.

Die Regelstudienzeit an den Universitäten beträgt zwischen 8 oder 9 Semester. Zur Studiumszeit gehören neben den Theoriesemestern meist auch 1 oder 2 Praxissemester.

Das Studium an Universitäten vermittelt die wissenschaftliche Qualifikation für die Tätigkeit als Diplom-Ingenieur in der Lanfdespflege /Architektur. Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätsstudiums besteht zusätzlich die Möglichkeit eine Doktorarbeit (Dissertation) zu schreiben. Nach der abgelegten Doktorprüfung wird der Titel Dr.rer.hort. verliehen.

Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Landespflege können ihren Beruf selbständig und freiberuflich als Landschaftsarchitekten oder als Angestellte in einem Planungsbüro ausüben. Die Absolventen von Universitäten sind vermehrt in der Landschaftsplanung tätig.

Daneben können sie auch als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, in Naturschutzbehörden, bei Kreisen, Regierungspräsidien und Ministerien arbeiten. Auch als Unternehmer oder in leitender Position in der freien Wirtschaft des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sowie in Baumschulen.

Nach einer mindestens zweijährigen andauernden Berufspraxis ist ein Dipl.-Ing. der Landespflege berechtigt, die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" bei der Architektenkammer zu erwerben


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