Das Qualitätssiegel Deutsche Markenbaumschule



Innerhalb der Baumschulbranche gibt es bereits ein, seit über 50 Jahren eingeführtes, Qualitätssicherungssystem.

Die Grundlage, um sich seinen Kunden gegenüber mit dem verliehenen Prädikat "Deutsche Markenbaumschule" repräsentieren zu dürfen, stellt der BdB, der Bund deutscher Baumschulen, in seinen Bestimmungen zusammen.

Die Bestimmungen sind dynamisch gehalten und sollen somit, unter anderem auf Marktentwicklungen, neuen Erkenntnissen im Kulturverfahren etc., flexibel reagieren können.

Baumschulen können in insgesamt 6 verschiedenen Fachgebieten anerkannt werden:

  • Laubgehölze - Nadelgehölze - Rosen
  • Obstgehölze
  • Jungpflanzen
  • Veredelungsunterlagen
  • Vermarktungsunternehmen im Einzelhandel
  • Vermarktungsunternehmen im Großhandel

Innerhalb der ersten 4 Fachbereiche werden im Prüfungsverfahren die folgenden Bereiche in Augenschein genommen:

  • Gebäude und Maschinen; ordnungsgemäßer und arbeitstechnisch sicherer Zustand, Erfüllung sämtlicher, gesetzlich vorgeschriebener Bestimmungen, wenn möglich sogar zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten oder Sicherheitsstandards erfüllen
  • Bodenpflege; Grundsätze nach den Regeln der gärtnerischen Praxis beachten; darüber hinaus sämtliche Möglichkeiten zur Umsetzung umweltgerechter Kulturverfahren nutzen
  • Mutterquartiere; sortenreines und wüchsiges Ausgangsmaterial für die Vermehrung und Weiterkultur
  • Gesundheit und Wachstum der Bestände; Ausmaß eines Befalles mit pilzlichen oder tierischen Schädlingen; Entwicklung der Pflanzenbestände; fachgerechte Kulturarbeit; umweltgerecht angepasste Maßnahmen, in Abhängigkeit der jeweiligen Pflanzenkultur und deren Bedingungen; Dokumentation
  • fachgerechte Anzucht; Anwendung der entsprechenden kulturtechnischen Maßnahmen und Einhaltung der Normen; dies sind unter anderem Pflanzabstände, Erziehungsschnitte, heften, stäben , geeignete Unterlagen, fachgerechtes Veredeln, Kulturdauer, Verschulungszeiträume, etc.
  • regelmäßige Anzuchterfolge; zukunftsorientierte und auf Kontinuität angelegte Quartiere; Vernichtung überständiger Ware
  • Sortenechtheit; prüfen der vorhandene Bestände auf Echt- und Reinheit der Sorten, ordnungsgemäße Kennzeichnung der Kulturen

Für den 5 Fachbereich, Vermarktungsunternehmen im Einzelhandel, sind weitere Kriterien für die Verleihung des Qualitätssiegels in dieser Kategorie zu erfüllen:

  • Erscheinungsbild, Dienstleistung und Service; über dem Mindeststandard liegende Qualifizierungen des Facheinzelhandels, unter anderem in den Bereichen Darstellung des Firmengeländes, Parkplatz, Gestaltung und Gliederung der Verkaufseinrichtungen, Beratung und Information, sanitäre Einrichtungen, etc
  • Sortiment; Angebot der Pflanzen und Gehölze liegt über dem Durchschnitt; eine Vielzahl von Raritäten und Besonderheiten sind beinhaltet
  • Gehölzlagerung und Umgang; Verfügbarkeit von baulichen und technischen Voraussetzungen, unter Einhaltung der fachlichen Grundregeln, für ein Lagern ohne Qualitätsverlust; angewandte Sorgfalt und fachgerechte Ausführung von Maßnahmen an den Pflanzen im Verkaufsbereich
  • Gehölzqualitäten und Auszeichnung; komplette und informelle Kennzeichnung der Verkaufsware; den Standards der Branche entsprechendes Sortiment

Für den 6 Fachbereich, Vermarktungsunternehmen im Großhandel, gelten die folgenden Kriterien:

  • Kontrolle der Handelsware; Einhaltung der wichtigen, qualitätsrelevanten Faktoren bei der Vermarktung von Handelsware
  • Gehölzlagerung und Umgang; ausreichend dimensionierte Kapazität, Funktionalität und Ausstattung der Lagerflächen, um den Ansprüchen der Handelsware gerecht zu werden; Einhaltung und Kenntnis der Regeln zum Umgang mit Gehölzen, z. B. Sorgfalt und fachgerechte Ausführung von Verladearbeiten
  • Etikettierung; ordnungsgemäße Etikettierung im Versand und der Lagerung, Ausführung der verwendeten Etiketten


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