Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln
Wenn eine Verpackung nicht mit einem der Gefahrenzeichen gekennzeichnet ist, bedeutet das nicht automatisch, dass der betreffende Stoff ungefährlich ist.
Die Kennzeichnungspflicht für Gemische ist in der Gefahrstoffverordnung nicht umfassend geregelt. Gefahrensymbole auf den Verpackungen sind grundsätzlich auf gelb-orangem Grund, mit schwarzem Aufdruck von Symbolen und Schrift angebracht.
giftig
gesundheitsschädlich
oder reizendleicht entzündlich
ätzend
Vergiftung:
Zuallererst: Notruf! Eine Übersicht finden Sie hier. Bei Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel wegen der Gefahr für den Helfer keine Wiederbelebung, nur den Notruf absetzen. Es gibt Informationszentralen, die telefonisch Auskunft über Erste Hilfe erteilen und Behandlungsvorschläge geben. Proben und Verpackungen verschluckter Giftstoffe, auch Erbrochenes, zur Untersuchung aufbewahren.
Erste Hilfe:
Bei Vergiftung durch Kohlenmonoxid: frische Luft , Wiederbelebung. Bei Vergiftung durch Laugen und Säuren: Wasser trinken lassen, kein Erbrechen auslösen. Achtung: Milch ist kein Universalmittel bei Vergiftungsunfällen. Sie kann in bestimmten Fällen die Giftaufnahme im Körper beschleunigen.
Verbrennung - Verbrühung:
Menschen mit brennenden Kleidern versuchen immer panikartig fortzulaufen. Wichtigste Aufgabe ist es, sie daran zu hindern und die brennenden Kleidungsstücke möglichst schnell, sofern vorhanden, mit Wasser zu löschen. Flammen können aber auch durch rasches Umwickeln mit feuchten Tüchern, Decken, Teppichen oder ähnlichem erstickt werden. Ist auch dies nicht greifbar, wird notfalls der brennende Verunglückte so lange auf dem Boden hin und her gerollt, bis die Flammen erstickt sind.
Schmerzlinderung und Erhalten der Keimarmut der Verbrennungswunde durch keimfreien Verband. Bei Verbrennungen an Armen und Beinen mindestens 15 Minuten mit Wasser kühlen.
Maßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion: die Wunden nicht berühren, Brandblasen nicht öffnen, sondern nur mit sterilen Tüchern bedecken. Wenn keine sterilen Tücher zur Hand sind, reichen saubere Wäschestücke aus dem Kleiderschrank.
Fehl am Platz sind alle Hausmittel, Brandbinden und Salben. Bei kleinen Brandverletzungen ersten Grades ist die unmittelbare Anwendung von fliessendem, kaltem Wasser ein probates Mittel, eine Blasenbildung zu verhindern und den Schmerz zu lindern.
Schockbekämpfung durch entsprechende Lagerung, bewahren vor Wärmeverlust und - falls noch nicht geschehen - Rettungswagen herbeirufen.
Dem Verletztem zu trinken geben. Eine zum Trinken verabreichte Salzlösung, wenn möglich mit 1 Teelöffel Kochsalz auf einen Liter Flüssigkeit, wird schnell aufgenommen. Keine Flüssigkeit verabreichen, wenn deutliche Schockanzeichen erkennbar sind.
Verätzung:
Verätzungen sind Wunden, die durch chemische Stoffe am menschlichen Körper hervorgerufen werden. Sie können die Haut, die Augen, die Atemwege oder den Speiseweg betreffen.
Ein verätztes Auge schnellstens und langanhaltend (mindestens 10 bis 15 Minuten), unter Schutz des unverletzten Auges, mit Wasser spülen ohne Verwendung eines starken Wasserstrahles. Den Verletzten anschliessend sofort in augenärztliche Behandlung geben und den ätzenden Stoff angeben.
Bei verätzten Körperstellen mit viel Wasser spülen. Bei großflächigen Verätzungen am besten eine Brause verwenden. Wunden keimfrei verbinden: keine Watte, keine Öle, Salben oder Puder! Falls kein Wasser zum Spülen vorhanden ist: die ätzenden Stoffe abtupfen.
Nach inneren Verätzungen den Verunglückten - sofern bei Bewusstsein - viel Wasser trinken lassen. In jedem Fall: Notruf ! und wenn bekannt, bereits den ätzenden Stoff angeben.