Gesetze und Verordnungen



Wo Menschen auf beengten Raum zusammenleben, sollte und müsste eigentlich jeder ein gewisses Maß an Rücksicht nehmen. Das gilt in einem ganz besonderem Maße auch an der Gartengrenze. Dieses scheint aber sehr oft nicht zu gelingen. Zu verschieden sind die Charaktereigenschaften oder Meinungen und es kommt immer wieder zu Rechtstreitereien.

Daher kann es eigentlich nicht schaden, wenn möglichst alle Bürger wissen, welche Rechte, aber auch Pflichten, die zahlreichen Gesetze und Verordnungen beinhalten, die nicht nur ein friedliches Zusammenleben und Miteinander regeln sollen, sondern auch einen vernünftigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur.

Borke einer Cedrus

Leider hört für viele die Natur hinter dem eigenen Gartenzaun zunächst einmal wieder auf und beginnt erst wieder, wenn man ins 'Grüne' fährt. Wie sonst lässt es sich erklären, dass in fast jedem öffentlichen Grünbereich, die Entsorgung von privatem Rasen-, Hecken,- und Baumschnitt anscheinend eine Selbstverständlichkeit ist. Ganz zu schweigen von den wilden Müllkippen am Waldesrand und in den Straßengräben.

Egal wo und wie man sich in der freien Natur aufhält, der Gesetzgeber war schon längst vor einem da. Da neben dem Bund auch die Länder und Städte Gesetze und Verordnungen erlassen können, ist der Dschungel der Bürokratie riesig und ausufernd.

Auch für das tägliche Arbeitsleben sind zahlreiche Behörden und deren Vorschriften zuständig. Spätestens nach einem Unfall am Arbeitsplatz, wird jedem der ganze bürokratische Aufwand und die rechtlichen Folgen erst bewusst.

Ferner handelt es sich bei einem Streit über Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze um eine privatrechtliche Auseinandersetzung. Kann eine gütliche Einigung unter den Nachbarn nicht erzielt werden, ist notfalls der zivilrechtliche Rechtsweg einzuschlagen. Dieser sollte aber zunächst mit einem außergerichtlichen Schlichtungsversuch begonnen werden, wofür in jeder Stadt bestellte Schiedspersonen aufgesucht werden können.