Holz im Wald sammeln

Ist es erlaubt Holz aus dem Wald zu holen?


Umgeknickte Bäume sind tabu

Bei einem Spaziergang durch den Wald fallen einem oftmals Holz-Überreste von Bäumen auf. Entweder handelt es sich um das Holz umgeknickter Bäume oder teilweise sogar schön zu recht gesägte ganze Stämme. Auch das Holz kleinerer Äste ließe sich bestimmt gut gebrauchen. Aber darf man das überhaupt mitnehmen? Die Infos zur Mitnahme von Holz aus Wäldern erfährst du in diesem Artikel.

Holz aus dem Wald mitnehmen?

Das passt ja gut, könnte man sich denken, wenn man Holz am Wegesrand liegen sieht. Dann nimmt man das herrenlose Holz aus dem Wald mit und erspart jemand anderem sogar die Entsorgung. Das könnte man sich zumindest so denken. Schließlich werden die Abende im Sommer länger und es geht doch nichts über ein schönes gemütliches Lagerfeuer im Garten. Oder aber man sammelt das Holz, insbesondere in Zeiten gestiegener Heizkosten, für den Winter und nutzt es für den Karmin. Da wäre es doch schade dafür Geld auszugeben während hier Holz im Wald vor sich hin verrottet. Oder nicht? Leider sieht es für das legale Mitnehmen von Holz aus den Wäldern aber eher schlecht aus!

Verbotenes Aufsammeln von Holz?

Bereits zersägte Stämme kann man nicht einfach aufsammeln

Auch wenn es sinnvoll erscheinen mag, sollte man von der Idee, das Holz einfach so aus dem Wald mitzunehmen, lieber Abstand nehmen. Zwar dürfte jedem bekannt sein, dass das mutwillige Beschädigen von Bäumen und Pflanzen oder das Jagen von Tieren ohne entsprechende Genehmigungen grundsätzlich verboten ist, aber auch bereits umgestürzte Bäume oder abgeknickte Äste, die einfach so auf dem Waldboden liegen, darf man nicht einfach ohne Weiteres mitnehmen. Für einen gewerblichen Zweck sowieso in den seltensten Fällen und auch für private Zwecke wenn überhaupt nur in einem stark eingeschränkten Umfang!

Das liegt daran, dass die Wälder in Deutschland kein Gemeinschaftseigentum sind, über das jeder frei verfügen darf. Grundsätzlich befinden sich diese entweder in privatem Besitz, gehören Gemeinden oder anderen Körperschaften oder sind in Besitz des Bundes oder Landes.

Wälder in Privatbesitz

Bei den Wäldern in Privatbesitz kann man sich ganz einfach merken, wann man Holz mitnehmen darf und wann nicht. Denn es ist grundsätzlich verboten! Da es sich um Privatbesitz handelt, müsste man, außer es wäre wohl ausgeschildert, immer den Eigentümer um Erlaubnis fragen. Schließlich darf man auch nicht einfach aus einem privaten Garten des Nachbarn etwas für den eigenen Bedarf entwenden. Allerdings kann es natürlich relativ umständlich sein den Besitzer ausfindig zu machen. Vermutlich erwartet einen keine Strafe wenn man einige Äste mitnimmt. Ohne Genehmigung ist dies aber streng genommen Diebstahl!

Wälder die Gemeinden, Städten oder dem Bund oder Land gehören

Auch in diesen Wäldern, die vermeintlich der Allgemeinheit gehören, ist die Mitnahme von Holz zu privaten sowie gewerblichen Zwecken untersagt, außer es ist im entsprechenden Bundesland anders geregelt. Ist keine Regelung vorhanden, so ist es grundsätzlich auch verboten.

In manchen Bundesländern gibt es allerdings eine Regelung zu sogenanntem "Leseholz", also Holz das man einfach so auflesen kann, in sehr geringen Mengen für den EIgengebrauch aufsammeln kann.

Es gibt auch eine sogenannte "Handstraußregelung" nach §39, Abs. 3 BNatSchG, die die Mitnahme einer Menge von wild lebenden Bäumen, Pflanzen bzw. Gräsern erlaubt, die man als Blumenstrauß selber tragen kann. Auch Beeren, Pilze oder Kräuter darf man in geringen Mengen für den eigenen Bedarf sammeln. Allerdings gilt dies natürlich trotzdem nicht für forstlich angebaute Bäume bzw. frische Setzlinge oder unter Naturschutz stehende Pflanzen.

Dies ist aber in den jeweiligen Verordnungen und Landeswald-Gesetzen der Bundesländer geregelt.

Strafen für das Aufsammeln von Holz

Das unerlaubte Mitnehmen von Holz aus einem Wald, sei es durch das Entwenden größerer Mengen oder das Beladen eines Transporters direkt vom Wegesrand, stellt auf jeden Fall einen Diebstahl dar. Die entsprechenden Konsequenzen können empfindlich sein, da sie eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen können. Bei kleineren Mengen wie Totholz, das aufgesammelt wird, fällt ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro an. Das Einsammeln einiger herabgefallener Zweige hingegen bleibt wahrscheinlich ohne Folgen, selbst wenn der Waldbesitzer den Vorfall bemerkt.

Ausnahme: Holzsammlerschein

Wer doch unbedingt selber Holz für den Eigengebrauch aus dem Wald sammeln möchte kann eventuell bei der Forstverwaltung seiner Gemeinde oder Stadt einen sogenannten "Holzsammlerschein" erwerben. Die Kosten variieren aber in Bezug auf die Menge die man sammeln möchte. Ebenfalls wird das gesammelte Holz auch vom Förster kontrolliert und man darf nicht zu viel Holz mitnehmen.

Auch muss man sich natürlich trotzdem an alle anderen Regelungen halten und darf weder Äste mutwillig abreißen, noch einfach Bäume fällen. Man hat also keinen Freifahrtschein für das Sammeln von Holz erworben.

Fazit zum Holz mitnehmen aus dem Wald

Holz einfach so aus dem Wald mitzunehmen ist in privaten Wäldern und in eigentlich jedem Bundesland eine ganz schlechte Idee und könnte auch recht teuer geahndet werden. Ein Holzsammlerschein kann eine Alternative sein, ist aber mit Kosten verbunden und könnte sich am Ende nicht rentieren.